Ablauf

Wie geht es nun weiter?

Zum gegenseitigen Kennenlernen biete ich Ihnen ein kostenloses telefonisches Erstgespräch an.

Sie beschreiben mir Ihre momentane Situation und wir besprechen, wie ich Sie unterstützen kann. Es ist sinnvoll sowie mir sehr wichtig, dass Sie ein positives Gefühl haben und sich gut bei mir aufgehoben fühlen. Erst, wenn eine Basis für einen Vertrauensaufbau existiert, ist eine gute Zusammenarbeit möglich.


Sie haben die Wahl

Onlinetermin

Praxisbesuch

Hausbesuch


Honorar für Beratung, Training, Therapie

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Honorar

0 €/20 Minuten

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Honorar 

80 € pauschal

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Honorar

80 € / 1. Stunde


Honorar für Entspannungstherapie

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Honorar

70 €/60 Minuten


Bitte beachten Sie


Kostenübernahme

Falls Sie eine spezielle Zusatzversicherung haben oder privat versichert sind, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld über die Erstattungsmöglichkeiten. Dies hängt von vertraglichen Regelungen mit Ihrem Versicherer ab.

Für die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages, unabhängig von der Rückerstattung, müssen Sie zunächst selbst aufkommen.

Diese Ausgaben können Sie in Ihrer Steuererklärung unter „Sonderausgaben“ geltend machen – siehe § 33 EStG.

Sollten Sie einen „Therapieplatz“ suchen, den die gesetzliche Krankenkasse bezahlt, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, um einen approbierten Psychotherapeuten/-in zu finden. Vorübergehend kann ich Sie gerne unterstützend begleiten.

Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil über absolute Diskretion zu Informationen, Daten zu Ihrer Person und Diagnosen.

Therapiesitzungen sind umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 USTG.


Schweigepflicht des Heilpraktikers

Heilpraktiker unterliegen der zivilrechtlichen Schweigepflicht aufgrund des Behandlungsvertrages nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) und nach der Berufsordnung für Heilpraktiker. Hier ein Auszug aus der Berufsordnung für Heilpraktiker:


Artikel 3 – Schweigepflicht
1. Der Heilpraktiker verpflichtet sich, über alles Schweigen zu bewahren, was ihm bei der Ausübung seines Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird.
2. Der Heilpraktiker hat seine Gehilfen oder jene Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf unter seiner Aufsicht tätig sind, über die Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies schriftlich festzuhalten.
3. Der Heilpraktiker hat die Pflicht zur Verschwiegenheit auch gegenüber seinen Familienangehörigen zu beachten.
4. Der Heilpraktiker darf ein Berufsgeheimnis nur offenbaren, wenn der Patient ihn von der Schweigepflicht entbunden hat. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht.
5. Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des ersteren erfolgen.

6. Notwendige Auskünfte an Krankenversicherungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben werden. 

Was sollten Sie mitbringen?

  • Den Willen etwas zu verändern und Offenheit für neue Wege.
  • Die Bereitschaft und Entschlossenheit, an Ihren positiven Veränderungen engagiert zu arbeiten.
  • Das Wissen, dass die Zeit, Mühe und das Geld, das Sie investieren, eine Investition in Ihre Zukunft ist.
  • Ein gutes Gefühl, was die „Chemie zwischen uns“ betrifft.
  • Keine Scheu nachzufragen, wenn etwas nicht ganz klar ist.
  • Und hin und wieder etwas Humor, weil er das Leben manchmal leichter macht.

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